Anhaltender aber auch kurzzeitiger Lärm kann unser Gehör dauerhaft und unheilbar schädigen. Leider ist Lärm an vielen Arbeitsplätzen nach dem gegenwärtigen Stand der Technik aber kaum vermeidbar.
Gehörschutz
Eine Gesundheitsgefährdung durch Lärm am Arbeitsplatz ist nur durch das konsequente Tragen von Gehörschutz- mitteln vermeidbar. Für jeden Einsatzzweck bieten wir passende Lösungen an:
Mehrwegstöpsel
Luftgepolsterte Lamellen für ein angenehmes Tragegefühl. Sie können gewaschen und somit immer wieder verwendet werden.
Kapselgehörschutz
Die perfekte Lösung bei hoher Lärmbelastung
Gehörschutzstöpsel (Einweg)
Komfortable PU Schaumstöpsel bei Arbeiten, die ständigen Gehörschutz erfordern. Weich beim Tragen, einfach einzusetzen.
Gehörschutzbügel
Die kostengünstige Alternative bei ständig wechselnder Lärmbelastung.
Bei uns erhalten Sie hauptsächlich Gehörschutzprodukte der Hersteller MOLDEX, 3M und Howard Leight. Andere Fabrikate bieten wir Ihnen gerne auf Anfrage an.
Rechtliche Vorgaben zu Lärm am Arbeitsplatz
Es ist Verpflichtung und Ziel eines Unternehmens, den Arbeitnehmer vor Lärm zu schützen. Dabei ist zu beachten, dass die technische Lärmminderung vor der organisatorischen durchgeführt werden sollte. Hierbei sind allerdings auch wirtschaftliche Belange des Unternehmens zu berücksichtigen. Lässt sich durch technische Maßnahmen der Schalldruckpegel nicht unter 80 dB(A) senken, so ist geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und anzuwenden. Bei einer Lärmbelastung ab 85 dB(A) müssen Gehörschutzmittel zur Verfügung gestellt und getragen werden. Als wichtigste Bewertungsgrundlage von Gehörschutzprodukten steht der SNR-Wert (durchschnittlicher Dämmwert) zur Verfügung. Dieser SNR-Wert gibt an, um wie viel dB(A) ein Gehörschutzprodukt den Schallpegel dämmt.
SNR-Werte der verschiedenen Produkte:
Einweg Gehörschutzstöpsel: 32 – 36 dB(A)
Kapselgehörschutz: 28 – 31 dB(A)
Mehrweg Gehörschutzstöpsel: 25 – 30 dB(A)
Gehörschutzbügel: 28 – 31 dB(A)